• PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE = ERSTGESPRÄCH:
      Dieses Gespräch ist obligatorisch vor Aufnahme einer Therapie. Sie schildern bitte Ihr Anliegen und ggf. Ihre Beschwerden, damit ich die Indikation einer Psychotherapie prüfen bzw. Ihnen alternative Beratungsmöglichkeiten aufzeigen kann. Außerdem achten Sie bitte auf Ihr Bauchgefühl, ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.
    • PROBATORISCHE PHASE:
      Sollte Psychotherapie geeignet sein, vereinbaren wir weitere Termine. Diese mind. 2 bis max. 4 bzw. 6 probatorischen Sitzungen dienen der genauen Diagnostik des Störungsbildes, der Entwicklung des Behandlungsplans und der Antragsvorbereitung. Die Probatorik ist für Sie insofern unverbindlich, dass Sie sich noch nicht an einen bestimmten Therapeuten binden, d.h. die probatorischen Sitzungen könnten Sie auch ohne spezielle Anträge an die Krankenkasse bei KollegInnen wahrnehmen. Wenn wir uns für eine gemeinsame Therapie entscheiden, stellen wir einen Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse bzw. schließen wir einen Behandlungsvertrag.
    • THERAPIEPHASE:
      Die Dauer Ihrer Therapie bestimmen wir gemeinsam: Eine Kurzzeitherapie umfasst 2 x 12 Sitzungen (sowie 2×3 Bezugspersonenstunden bei Kinder-/Jugendtherapie) und dauert in der Regel ca. 6-8 Monate. Eine Langzeittherapie geht mit bis zu 60 Sitzungen (+15 Sitzungen mit Bezugspersonen) mind. 1 Jahr lang. Falls notwendig kann man diese noch auf 80 Sitzungen verlängern.
      Einzeltherapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich (zu einem bestimmten Termin) statt und dauern ca. 50 Minuten. Gelegentlich sind Doppelsitzungen sinnvoll, in Krisensituationen sind auch 2x pro Woche Sitzungen möglich. Eine regelmäßig erhöhte Sitzungszahl muss im Antrag begründet werden. Gegen Ende der Therapie ist es meistens sinnvoll, die Sitzungsabstände zu verlängern, um die Therapie auszuschleichen.
      Gruppentherapiestunden dauern 100 Minuten.
      In der Kinder- und Jugendtherapie ist durchschnittlich jede 4. Sitzung eine Bezugspersonenstunde in Abwesenheit des Kindes/Jugendlichen. Auch in der Erwachsenentherapie bin ich für den Einbezug des Partners oder sonstiger Angehörigen offen.