Verhaltenstherapie ist bei allen psychischen Störungen indiziert.
- Wenn Sie gesetzlich versichert sind:
Bei Störungen mit Krankheitswert übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Das Mitbringen der Gesundheitskarte ist zum Ersttermin und immer zum Beginn eines Quartals erforderlich. Zum Erstgespräch dürfen Sie eigeninitiativ (Erstzugangsrecht) oder aber mit ärztlicher Überweisung kommen.
- Wenn Sie gesetzlich versichert sind:
- Wenn Sie Privat versichert oder Beihilfebrechtigt sind:
Die meisten Privatkassen übernehmen bei seelischen Störungen ebenfalls die Kosten. Umfang, genaue Leistung usw. können jedoch von Kasse zu Kasse stark variieren, so dass Sie sich bitte genau bei Ihrer Kasse / in Ihrem Vertrag erkundigen, welche Leistungen die Kasse Ihnen im Detail erstattet.
- Wenn Sie Privat versichert oder Beihilfebrechtigt sind:
- Wenn Sie Selbstzahler sind:
Sie möchten zum Beispiel aus persönlichen Gründen selbst die Therapiekosten übernehmen? Dann schließen wir zu Beginn einen schriftlichen Behandlungsvertrag, der die Rahmenbedingungen für die Psychotherapie festlegt. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
- Wenn Sie Selbstzahler sind:
Manche psychotherapeutische Leistungen werden nicht von den Kassen bezahlt, zum Beispiel wenn (noch) keine Erkrankung vorliegt. Diese individuellen Gesundheitsleistungen (IgeL) können trotzdem sinnvoll und empfehlenswert sein. Folgende Leistungen biete ich an: Hilfe bei Erziehungsschwierigkeiten, Unterstützung bei der Bewältigung von Beziehungs- und Lebenskrisen, Paartherapie, Beratung bei Stress oder Problemen am Arbeitsplatz, Selbstbehauptungstraining, Training zur Förderung der sozialen/kommunikation Kompetenz, Leistungsdiagnostik. Auch in diesen Fällen richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).